DATENEXPORT · STAND 4. SEPTEMBER 2026
Ihre Arbeit bleibt übertragbar.
Dieses Register beschreibt den Workspace-Export, die verfügbaren Datenformate und den Wechsel zu einem anderen Dienst oder in Ihre eigene IT-Infrastruktur. Die vertraglichen Wechselrechte stehen in Abschnitt 17 der AGB.
Exportieren oder einen Wechsel anfordern
Im Kontobereich können berechtigte Workspace-Inhaber das ZIP-Archiv herunterladen und einen Wechselantrag stellen. Alternativ erreichen Sie uns unter legal@sixsentences.com. Die Berechtigung wird geprüft, damit keine fremden oder privaten Daten offengelegt werden. Ein Download ist noch kein erfolgreich vollzogener Anbieterwechsel.
Der Antrag wird mit einer Referenz und den geltenden Wechselinformationen gespeichert. Er allein beendet oder löscht nichts und überträgt nichts automatisch an einen Drittanbieter. Unser Team stimmt Ziel, Umfang, sichere Bereitstellung und Abschluss mit Ihnen ab.
Datenkategorien und Formate
Das ZIP-Archiv enthält JSON-Datensätze mit stabilen Kennungen und vorhandene Originaldateien. Gespeicherte Beziehungen bleiben über diese Kennungen nachvollziehbar. Das Inventar zeigt enthaltene und nicht verfügbare Dateien. Es handelt sich um den berechtigten Bestand des jeweiligen Workspace, nicht um einen Zugriff auf andere Workspaces.
Workspace-Datensätze
Projekte, Recherchen, Quellen und Metadaten, gespeicherte Texte, Manuskripte, Visualisierungen, Datensätze und Versionen, Umfragen, Interviewdatensätze sowie gespeicherte Beziehungen und zugehörige Nutzungsnachweise.
UTF-8-JSON mit stabilen Kennungen innerhalb eines ZIP-Archivs.
Quellen und Manuskripte
Verfügbare gespeicherte Library-PDFs und Textübersetzungen; Manuskriptquellen, Projektdateien, Vorlagen, kompilierte PDFs und zugehörige SyncTeX-Dateien.
Vorhandene Originalformate; Zuordnung über JSON-Datensätze und Exportinventar.
Visualisierungen und Forschungsdaten
Gespeicherte Abbildungen und Bild-Eingabedateien, Datensatz-Originale und Versionen sowie vorhandene Interviewdateien.
Vorhandene Originalformate, etwa PNG oder die tatsächlich hochgeladenen Daten-/Audioformate; Metadaten als JSON.
Ausgenommen sind Zugangsdaten und Sicherheitsgeheimnisse, Profile und private Captures anderer Mitglieder außerhalb Ihrer Berechtigung, fremde Workspaces und nur von dort freigegebene Inhalte, interne Anbieter-Betriebsobjekte ohne Kundenbezug und externe lizenzierte Referenzkorpora. Eigene kundenerzeugte Daten werden nicht allein wegen ihrer internen Speicherform ausgenommen. Zulässige Geschäftsgeheimnis-Ausnahmen dürfen einen gesetzlich vorgesehenen Wechsel nicht behindern oder verzögern.
Fristen, Unterstützung und Kosten
Es gibt keine vorgeschaltete Ankündigungsfrist. Der Übergang erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Antrag. Währenddessen gilt der Vertrag weiter; wir unterstützen die Ausstiegsplanung angemessen, informieren über bekannte Kontinuitätsrisiken und erhalten Kontinuität und Sicherheit.
Nur bei begründeter technischer Undurchführbarkeit teilen wir innerhalb von 14 Arbeitstagen eine begründete alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten mit. Sie können den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den Sie für Ihre Zwecke als angemessener ansehen.
Nach erfolgreichem Wechsel endet der betroffene Vertrag; Sie werden darüber informiert. Ab Ende des vereinbarten Übergangszeitraums stehen die Daten mindestens weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Anschließend oder zum vereinbarten späteren Zeitpunkt folgt die vollständige Löschung der exportierbaren Daten; zwingende gesetzliche Aufbewahrungen werden gesondert behandelt. Eine gewählte Beendigung mit Löschung statt Wechsel benötigt ebenfalls keine zusätzliche Ankündigungsfrist.
Es gibt keine gesonderten Wechsel- oder Datenextraktionsentgelte. Reguläre Vertragsentgelte bis zur Beendigung bleiben bestehen; vorausgezahlte spätere Zeiträume werden anteilig erstattet.
Technische Grenzen und sichere Durchführung
Das Zielsystem muss die bereitgestellten Formate selbst importieren können. Es gibt keine Zusage identischer Funktionen eines anderen Produkts, keine allgemeine automatische Drittanbieter-Migration und keine Übertragung Ihrer Zugangsdaten. Für Originaldateien gelten deren vorhandene Formate; nicht gespeicherte oder bereits gelöschte Dateien können nicht aus einem aktuellen Workspace-Export rekonstruiert werden. Fehlende Dateien und Berechtigungsgrenzen werden geklärt, nicht als Verzicht auf gesetzliche Exportrechte behandelt.
Abschluss, Beendigung der Abrechnung, Abrufzugang und Löschung werden gesondert bearbeitet. Das Absenden eines Antrags ist keine Bestätigung, dass diese Schritte bereits erfolgt sind. Unsere regulären verschlüsselten Wiederherstellungskopien rotieren derzeit über 14 tägliche, 8 wöchentliche und 12 monatliche Stände. Ein Löschvermerk verhindert das unbemerkte Wiederherstellen gelöschter Konten, ersetzt aber nicht die Löschung aller Kopien. Die erforderliche Behandlung dieser Kopien ist deshalb Teil der konkreten Lösch- und Wechselplanung; eine sofortige physische Löschung durch den Antrag wird nicht behauptet.
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu Empfängern finden Sie in der Datenschutzerklärung und im Auftragsverarbeitungsvertrag. Datenschutzrechte bestehen unabhängig vom Anbieterwechsel.